AGB
Soulclick (nachfolgend SCL) ist ein Brand der Marketing Monkeys GmbH (nachfolgend MM), Betreiberin von www.soulclick.ch, www.soulclick.io, und Eigentümerin der gleichnamigen, geschützten Marke Soulclick.
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software- und Fundraising-Lösungen sowie Dienstleistungen der MM. MM stellt der Kundin (1) für die Vertragsdauer, Online Donation Module im Software-as-a-Service (SaaS) Geschäftsmodell, unter dem Brand SCL, entgeltlich zur Verfügung. Mit Unterzeichnung des Einzelvertrages stimmt die Kundin diesen AGB ausdrücklich zu.
2. Verantwortlichkeiten
2.1 Verantwortlichkeiten und Leistungen MM
MM ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des separat vereinbarten Service Levels bzw. des Service Level Agreements gemäss Punkt 3 verantwortlich. Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der technischen Infrastruktur, die Installation und Instandhaltung der Software, den Betrieb eines Backup-Systems sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Massnahmen. MM stellt der Kundin die bestellten SaaS-Produkte zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihr das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, diese während der Vertragsdauer zu nutzen.
2.2 Verantwortlichkeiten des Kunden
Die Kundin bleibt für Betrieb, Sicherheit und Zustand ihrer Webseite und weiterer digitaler Medien, bei denen SCL zum Einsatz kommt, vollumfänglich verantwortlich. Die Kundin trägt sämtliche ihm Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeiten entstehenden Kosten.
Auf Wunsch kann die Kundin, ihre gesamte Webseite, auf der SCL-Plattform aufbauen. In diesem Falle wird eine dedizierte Servicevereinbarung geschlossen, welche diese Ausprägung des digitalen Produkts bzw. der Zusammenarbeit regelt.
3. Service und Support
Der SCL-Support steht von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) telefonisch und per E-Mail unter support@soulclick.ch zur Verfügung. Für Support ausserhalb dieser Zeiten können individuelle Servicevereinbarungen bzw. Service Level Agreements (SLA) abgeschlossen werden.
4. Preise und Spesen
Die aktuellen Preise bzw. Kosten der Soulclick Softwareprodukte und der daran gekoppelten SLA (Service Level Agreements) werden transparent auf der Webseite www.soulclick.ch und www.soulclick.io publiziert. Bei der Einführung wird zuerst der Account-Setup fakturiert und nach Projektabschluss die Einführungspauschale. Bei grösseren Projekten und längerer Implementationsdauer, kann auch die Einführungspauschale teilfakturiert werden.
Im Betrieb werden folgende Leistungen regelmässig abgerechnet:
- SLA-Gebühren
- Payment-Token (0,3 CHF bedarfsabhängig) -> vierteljährliche Abrechnung
- Support- und weitere Dienstleistungen (nach Aufwand)
4.1 Service- und Spesenabrechnung
Dienstleistungen in Verbindung mit Implementation, Customization, Support und Software-Erweiterungen im Betrieb, werden nach effektiv geleisteten Stunden protokolliert und abgerechnet. Soulclick kann hierfür auch weitere Vertragspartner (z.B. Agenturpartner) beauftragen.
Die Stunden-Rapportierung erfolgt in einer Projekt-Management-Software. Die detaillierte Stundenabrechnung enthält:
- Effektive Arbeits- oder Beratungszeit, telefonisch, schriftlich oder persönlich
- Sitzungen, Vorbereitung und Nachbearbeitung von Terminen und Auftragsbearbeitung
Unterhalt und Wartung sind in unseren SLAs inbegriffen. Sämtliche Angaben sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler vorbehalten.
Fahrkosten werden mit CHF 0.70 / km berechnet. Wahlweise wird der Öffentliche Verkehr zum Halbtages 1. Klasse-Tarif berechnet. Bei auswärtigem Aufenthalt, zum Beispiel Workshops, wird das Mittagessen pauschal mit CHF 40.- und das Abendessen mit CHF 50.-, für alle anwesenden Soulclick Mitarbeitenden, berechnet.
4.2 Bezahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen sind innert 20 Tagen zu bezahlen. Bei Aufträgen die den Angebotsbetrag von CHF 5‘000.- übersteigen, wird eine Anzahlungsrechnung erstellt. Im Betrieb gelten die im Service-Level-Agreement vereinbarten Konditionen. Wir behalten uns vor die Zahlungsmöglichkeit «gegen Rechnung» aufzuheben. Bei Zahlungsverzug fallen, ab der ersten Mahnstufe, Mahngebühren von CHF 50.- je Mahnung an. Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, fallen ab dem ersten überfälligen Tag, Verzugszinsen von 7% (Jahreszins) der fakturierten Summe an.
Bankangaben
Credit Suisse
Marketing Monkeys GmbH
IBAN: CH26 0483 5216 7077 3100 0
BIC/SWIFT: CRESCHZZ80A
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von MM an der SCL Software, Dokumentationen und Services. Der Kunde ist nicht berechtigt Software Drittparteien entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten und/oder ausserhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit MM zu nutzen oder MM in irgendeiner Form streitig zu machen.
Die Anfertigung von Kopien zum Zwecke des Verkaufs, kommerziellen Verleihs, der öffentlichen Ausstrahlung und/oder Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte wird ausnahmslos sanktioniert. Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst dann an Kunden über, sobald keinerlei Forderungen offen sind. Diese erstrecken sich ausschliesslich über die Dauer des Einzelvertrages.
6. Datenschutz und Datensicherheit
MM behandelt Kundendaten mit grösster Sorgfalt und schützt diese vor Missbrauch und/oder Verlust. MM trifft hierzu technische und organisatorische Massnahmen, welche mindestens die Standards der europäischen DSGVO erfüllen. Daten werden in der Schweiz gespeichert. Auf Kundenwunsch kann ein europäischer Server-Standort gewählt werden.
MM informiert mit der Datenschutzerklärung über die Bearbeitung von Personendaten sowie die Rechte betroffener Personen. Sofern und soweit eine Auftragsverarbeitung erfolgt, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag als Bestandteil dieser AGB.
7. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten. MM ist zum Beizug von Subunternehmern und Vertretern berechtigt, hat jedoch die Geheimhaltungspflicht vollständig auf diese zu überbinden. MM verpflichtet sich, sämtliche Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Dienstleister der Kundin, gelten hierbei nicht als Dritte
8. Gewährleistung
MM verpflichtet sich gegenüber der Kundin, alle Dienstleistungen technisch korrekt zu erbringen.
9. Verhaltenskodex
MM ist bestrebt, die höchsten Standards bei der Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, wie auch im Umgang mit persönlichen Daten, einzuhalten. Dabei halten wir uns an die rechtlichen Rahmenbedingungen des schweizerischen und europäischen Datenschutzes, wie auch an das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG) gemäss SR 955.0 - Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 übe... | Fedlex (admin.ch).
Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen gelten bei MM folgende ethische Richtlinien:
- Organisationen müssen als gemeinnützig anerkannt sein, damit eine Zusammenarbeit zustandekommt. Jede Organisation durchläuft ein Onboarding-Verfahren mit punktueller Prüfung der Statuten.
- Transparenz in Bezug auf die Jahresrechnung (öffentliche Publikation oder zur Verfügung stellen) wird erwartet.
- Organisationen mit denen wir zusammenarbeiten, müssen strategische Gremien (z.B. Vorstand oder Stiftungsrat) strikt von operativen Gremien (z.B. Geschäftsführung) trennen.
- Organisationen bei denen die Zewo vom Spenden abrät (Hier rät die Zewo vom Spenden ab – Zewo), erhalten von uns keine Dienstleistungen.
- Das Eigentum aller über Soulclick gewonnen Daten (Kunden, Transaktionen, etc.) obliegt immer den Kundinnen und Kunden. Wir verwerten keine Daten zu Drittzwecken (z.B. Spendenstudien) und geben auch keine Daten an Dritte weiter.
- Kostenlose Dienstleistungen oder sonstige Lockangebote werden durch uns nicht erbracht.
- Wir lehnen jegliche Form der Vorfinanzierung oder Provisionierung ab.
- Vermittler und Partner verpflichten sich, obige Grundsätze ebenso einzuhalten, ansonsten erfolgt eine Auflösung der Zusammenarbeit.
10. Haftung
Die Abwicklung von Online-Zahlungen findet unter Beizug zahlreicher Parteien statt und bringt eine hohe Komplexität mit sich. Deshalb wird ausdrücklich vereinbart, dass MM nur für Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von MM liegen, also insbesondere durch MM betriebene und kontrollierte Teile der Software und Infrastruktur.
Ursachen bei vor- und nachgelagerten Wertschöpfungserbringern (z.B. Cloud Hosting oder Payment Gateway) liegen nicht im Haftungsbereich von MM. Insbesondere haftet MM nicht für Schäden durch fehlerhafte Verbindungen (instabile Internetverbindung o.ä.).
Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. MM schliesst insbesondere jegliche Haftung für indirekte, sogenannte Mangel-Folgeschäden aus. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt, einschliesslich Streiks, zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die Andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.
11. Vertragsdauer und Vertragskündigung
Der Einzelvertrag zwischen MM und der Kundin wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt, am im Vertrag vereinbarten Datum, in Kraft. Die Mindestvertragsdauer der Service-Level-Agreements beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum, an dem die Zahlungslösung mit mindestens drei Zahlungsmethoden bereit zur Integration auf der Website des Kunden ist. Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei befristeten Verträgen automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vor Ablauf respektive Erneuerung der Vertragslaufzeit erfolgen.
Die sofortige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien frei. Wichtige Gründe zur Auflösung dieses Vertrages liegen vor, wenn:
- a) Die Kundin in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
- b) Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug sind und trotz Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung, erfolglos gemahnt wurde (vgl. hierzu 11. Account-Sperrung).
- c) Bei Nutzung der SCL Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt und/oder Schutz- und/oder Nutzungsrechte verletzt wurden.
- d) SCL Dienste zum Zweck der Förderung krimineller, gesetzwidriger oder ethisch bedenklicher Handlungen genutzt wurden.
12. Account-Sperrung
MM respektive SCL behält sich vor, bei Nichtbezahlung von Ausständen zu lizensierten Softwareprodukte sowie Dienstleistungsrechnungen, den jeweiligen Software-Account, 20 Tage nach Erreichen der ersten Mahnstufe, zu sperren. Der Account bzw. die Software, wird bis zur vollständigen Bezahlung, gesperrt.
Ab dem Zeitpunkt der Sperrung, gilt eine Zahlungsfrist von weiteren 20 Tagen bevor der Account vollständig gelöscht wird. Alle Kunden- und Transaktionsdaten, werden zu diesem Zeitpunkt vollständig gelöscht. Die Löschung entbindet die Kundin nicht von der vollständigen Bezahlung aller Ausstände.
Bei einer allfälligen Reaktivierung bzw. Wiederherstellung des Accounts, wird zusätzlich zu den Stundenaufwänden, einmalig eine Gebühr von CHF 800.- in Rechnung gestellt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
13.2. Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, an Dritte abgetreten werden.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.
13.4. Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, welche sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung ausdehnen, verbleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind. Dies schliesst die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, massgebendem Recht, Vergütung, geistigem Eigentum, Haftung sowie Gewährleistung mit ein.
13.5. Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Sollte eine solche aus der Sicht einer Partei nicht möglich sein, kann der Richter angerufen werden.
13.6. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand ist am Sitz der Marketing Monkeys GmbH. Das Unternehmen wird vertreten durch Thomas Roth, von Fahrni (BE).
Verfasst: Solothurn, Mai 2024 (ersetzt frühere Fassungen)
(1) Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, wird im vorliegenden Text zwar nur die weibliche Form genannt, es sind aber stets die männlichen, weiblichen und anderen Formen gleichermassen mitgemeint.